Samstag, 16. Juni 2012

Herausnahme starker Schmerzmittel aus der Austauschpflicht: Schmerzliga fordert eindeutige gesetzliche Regelung

Die Deutsche Schmerzliga hat auf einer Pressekonferenz in Berlin am 15. Juni 2012 die Bundesregierung erneut aufgefordert, stark wirksame Schmerzmittel von der automatischen Austauschpflicht per Gesetz auszuschließen und so eine eindeutige Regelung zu treffen. Denn ein aktueller Änderungsantrag im Rahmen der Novelle des Arzneimittelgesetzes lässt befürchten, dass die Umsetzung des berechtigten Anliegens der Schmerzpatienten trotz der Unterstützung durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erneut auf die lange Bank geschoben werden soll.

Die Freude war Ende Mai diesen Jahres groß gewesen, als der Petitions-Ausschuss des Deutschen Bundestages die Forderung der Deutschen Schmerzliga unterstützte, starke Schmerzmittel von der automatischen Austauschpflicht auszunehmen. Denn diese Austauschpflicht führt in vielen Fällen dazu, dass Patienten durch die Umstellung auf ein anderes, wenn auch wirkstoffgleiches Medikament, vermehrt unter Schmerzen oder unerwünschten Nebenwirkungen leiden. 

Der Ausschuss hatte die Petition der Patientenorganisation, die Anfang 2011 von 75.000 Menschen unterstützt worden war, dem Bundesministerium für Gesundheit als Material überwiesen und den Fraktionen zur Kenntnis gegeben. „Man halte die Eingabe für geeignet, bei künftigen Überlegungen der Bundesregierung einbezogen zu werden und nehme das darin vorgetragene Anliegen sehr ernst“, verlautbarte der Ausschuss.

Die Forderung der Schmerzliga könnte im Rahmen anstehender Gesetzesänderungen problemlos umgesetzt werden: In den „Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung“ müsste nur ein Absatz eingefügt werden: „(1b)Betäubungsmittel gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtmG), Anlage III sind von der automatischen Austauschpflicht gem. Abs. 1 Satz 1 ausgeschlossen.“

Doch die Regierungsfraktionen scheuen diese eindeutige Regelung. Stattdessen wurde im jetzt vorliegenden Anderungsantrag eine wachsweiche „Kann-Regelung“ formuliert und vor allem die Entscheidung, ob starke Schmerzmittel von der automatischen Austauschpflicht ausgenommen werden sollen, der Selbstverwaltung aus Apothekerverband und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen übertragen. Die Folge ist klar: Das Recht der Patienten auf eine adäquate Schmerztherapie droht – wieder einmal – im Gezerre um Kosten und Prioritäten auf der Strecke bleiben.

"Der aktuell vorliegende Änderungsantrag wird in keiner Weise dem Hauptanliegen der von uns eingebrachten und vom Ausschuss einstimmig befürworteten Petition gerecht, kritisiert Privat Dozent Dr. Michael Überall, Präsident der Deutschen Schmerzliga. "Wir sind daher in großer Sorge, dass durch diese Regelung eine rasche Lösung des Problems zu Gunsten der betroffenen Patienten erneut in weite Ferne rückt", vermutet die Ehrenpräsidentin der Patientenorganisation, Dr. Marianne Koch, die die Petition 2011 auf den Weg gebracht hatte. Die Schmerzliga fordert die Bundesregierung daher auf, den ursprünglichen Wortlaut der Petition in den Gesetzentwurf aufzunehmen.

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